Das Kabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, um EU-Vorgaben zum Industrieemissionsschutz (IED 2.0) in nationales Recht zu überführen. Kernpunkte sind Umwelt- und Menschenschutz, Bürokratieabbau sowie industrielle Investitionsanreize.
Die EU-Richtlinie muss bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und betrifft rund 40.000 Anlagen in Europa aus unterschiedlichen Industriezweigen.
Dazu äußert sich der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Jan Scharfenort, wie folgt: „Das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der IED 2.0 in nationales Recht gleicht einem bürokratischen Akt, der zwar mit dem Versprechen von Bürokratieabbau und Investitionsimpulsen wirbt, real aber neue Belastungen und Unsicherheiten für die ostdeutsche Industrie – insbesondere Strukturunternehmen in Sachsen-Anhalt – bedeuten könnte. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland und insbesondere in unserem Bundesland ist alarmierend schlecht, eine weitere Drangsalierung durch überzogene EU-Vorgaben darf auf keinen Fall geschehen.“
